VERBOT VON FEUERENTZÜNDEN

Veröffentlicht am: 06.05.2024

An alle GemeindebürgerInnen, Gäste, Betriebe und Betreiber von Campingplätzen!

Die Gemeinde Wildalpen verweist auf die 10. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 28. März 2024 über

  • das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr – Waldbrandverordnung 2024
  • a. im § 1 angeführt, …. das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch an Waldnähe (Gefährdungsbereich) ausdrücklich ist für jedermann, verboten.

Die Gemeinde Wildalpen ersucht daher erneut um Kenntnisnahme und um Einhaltung der Verordnung!

Näheres finden Sie im beigefügten Bezirks-Verordnungsblatt.


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