EHESCHLIESSUNG

"... und sie lebten glücklich und zufrieden, bis ans Ende ihrer Tage."
Schon so manches Märchen wurde in Wildalpen geschrieben!

Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, welche Dokumente erforderlich sind, wenn Sie den Bund der Ehe schließen wollen, 
haben wir eine Auflistung für Sie zusammengestellt:

Verlobte mit dem
Familienstand "ledig"
  • Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate!)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldebestätigung
  • (Nachweis über akademische Grade)
Verlobte mit dem
Familienstand "geschieden"
  • Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate!)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldebestätigung
  • Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraft
  • Heiratsurkunde(n)
  • (Nachweis über akademische Grade)
Gemeinsame Kinder

Hier muss/müssen außer den oben angeführten Dokumenten zusätzlich die

  • Geburtsurkunde(n)

des Kindes/der Kinder vorgelegt werden.

Verlobte mit Auslandsbezug

Personen, welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft 
besitzen, müssen zusätzlich

  • ein Ehefähigkeitszeugnis (Ausstellung durch Heimatbehörde, oder Konsulat)
  • einen gültigen Reisepass

vorlegen.
Sämtliche, ausländische Urkunden müssen gemeinsam mit einer beglaubigten, deutschen Übersetzung an das Standesamt übergeben werden.

 
Weitere, grundsätzliche Informationen zur Eheschließung erhalten Sie auf der Homepage österreich.gv.at  

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