GEBURT

Damit eine Geburt beurkundet und alle nötigen Urkunden ausgestellt werden können, müssen dem
Standesamt im Geburtsort des Kindes folgende Dokumente vorgelegt werden:

Eheliches Kind
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Erklärung über die Vornamensgebung
  • (Nachweis akademischer Grade)
Uneheliches Kind

Bei geschiedenen Personen:

  • Heiratsurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Erklärung über die Vornamensgebung
  • (Nachweis akademischer Grade)

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise verlangen, wenn das für eine ordnungsgemäße Beurkundung der Geburt erforderlich sein sollte.

Die Kosten für eine Geburtsurkunde betragen
€ 7,20 Bundesgebühr  
€ 2,10 Verwaltungsabgabe  

Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung einer Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes
KEINE GEBÜHREN an! (Ausnahme: Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde nach Verlust oder Diebstahl)


Weitere, grundsätzliche Informationen zur Eheschließung erhalten Sie auf der Homepage österreich.gv.at

 

 

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