Geburt
Damit eine Geburt beurkundet und alle nötigen Urkunden ausgestellt werden können, müssen dem
Standesamt im Geburtsort des Kindes folgende Dokumente vorgelegt werden:
Eheliches Kind
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Erklärung über die Vornamensgebung
- (ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe der Eltern)
Uneheliches Kind
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Erklärung über die Vornamensgebung
Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise verlangen, wenn das für eine ordnungsgemäße Beurkundung der Geburt erforderlich sein sollte.
KOSTEN
- € 11,00 Bundesgebühr
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung einer Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes KEINE GEBÜHREN an (Ausnahme: Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde nach Verlust oder Diebstahl).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Standesamt:
Verwaltung
Julia Schön
Allgemeine Verwaltung, Bürgerservice, Homepagegestaltung, Standesamt, Fremdenverkehr, Meldeamt, Gemeindekasse