Damit eine Geburt beurkundet und alle nötigen Urkunden ausgestellt werden können, müssen dem
Standesamt im Geburtsort des Kindes folgende Dokumente vorgelegt werden:

 

Eheliches Kind

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Erklärung über die Vornamensgebung
  • (ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe der Eltern)

 

Uneheliches Kind

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Erklärung über die Vornamensgebung

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise verlangen, wenn das für eine ordnungsgemäße Beurkundung der Geburt erforderlich sein sollte.

KOSTEN

  • € 11,00 Bundesgebühr 
  • € 2,10 Verwaltungsabgabe  

Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung einer Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes KEINE GEBÜHREN an (Ausnahme: Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde nach Verlust oder Diebstahl).

Grundsätzliche Informationen zur Geburt finden Sie unter österreich.gv.at

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Standesamt: 

Julia Schön

Verwaltung

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